Gefahrgutbeauftragter
Alle Betriebe, die Gefahrgut über der freigestellten Menge befördern oder diese verpacken, einfüllen, versenden, laden und entladen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten benennen und den Vollzugsbehörden melden
Profitieren Sie von unserem Fachwissen als externer Gefahrgutbeauftragter und behalten so Aufwand und Kosten im Griff


